Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler beim Distanzlernen dokumentieren

Die Teilnahme am Lernen auf Distanz ist für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 13 verpflichtend.

Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler beim Lernen auf Distanz wird durch die entsprechenden Fachlehrkräfte in jeder Unterrichtsstunde wieder neu festgehalten.

Art und Weise des Onlineunterrichts der Jahrgänge 8-13

Der Präsenzunterricht der Jahrgänge 8-13 wird in Lernen auf Distanz übertragen. Es gilt der gleiche Stundenplan. Die Unterrichtszeiten bleiben ebenfalls die gleichen.

Sicherlich wird es nicht möglich sein, über den gesamten Unterrichtstag ausschließlich Videokonferenzen abzuhalten. Das ist ja auch gar nicht nötig. Wichtig ist nur, dass die Schülerinnen und Schüler sinnvolle, ausreichende und angemessene Aufgaben für ihre Stunde erhalten und die Lehrkräfte zu dieser Unterrichtsstunde für Rückfragen der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen (sei es per Telefon, E-Mail, Quickmessage, usw.)

Die Klassenteams sollen sich nach Möglichkeit für den jeweiligen Tag absprechen, damit es nicht zu 8 Stunden Dauer – Videokonferenzen kommt, oder Aufgaben nur ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Die Fachlehrkräfte sollen hier möglichst in gemeinsamer Absprache für Ausgewogenheit des Schultages sorgen.

Für Fächer wie Freiarbeit, Methode, Klassenrat, usw, sind die jeweiligen Lehrer zuständig, um diese Stunden mit für das Fach passenden Inhalten zu füllen. (Bsp. Methodenstunde: Üben des Versendens einer Quickmessage, des Ausfüllens einer Umfrage, usw.)

Abschlussrelevante Leistungsnachweise  

Nach Möglichkeit sollen abschlussrelevante Leistungsnachweise, die in dieser Woche geschrieben werden sollten, in die 1.Schulwoche nach den Weihnachtsferien verschoben werden. Außerdem können die Fachlehrer Alternative Leistungsnachweise anbieten.

Materialien für beurlaubte Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-7

Die Schülerinnen und Schüler der 5.-7.Klassen erhalten in dieser Woche weiterhin Präsenzunterricht. Sie sollten als Eltern aber dringend überprüfen, ob ihre Kinder auch zuhause bleiben können.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-7 können auf formlosen schriftlichen Antrag der Eltern, ohne Angabe von Gründen, bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden.

Für beurlaubte Schülerinnen und Schüler besteht kein Anspruch auf Beteiligung am Lernen auf Distanz. Das heißt, die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, den beurlaubten Schülerinnen und Schülern Materialien zukommen zu lassen, oder sie beispielsweise per Videokonferenz am Präsenzunterricht zu beteiligen.

Angebote des Offenen Ganztages

Die Angebote des offenen Ganztages, einschließlich des Mittagessens, finden statt.